Unsere Mietwohnungen

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Entdecken Sie unser Wohnungsangebot und finden Sie Ihr neues Zuhause. Wählen Sie die passende Wohnung aus und senden Sie uns Ihre Anfrage ganz bequem über das Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellstmöglich darum und melden uns zeitnah bei Ihnen.

Mietförderung auch bei Durchschnitts­verdienst

Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) des Freistaates Bayern unterstützt Geringverdienende mit Zuschüssen zur monatlichen Miete. Was viele nicht wissen: Bei gefördertem Wohnraum können auch Einzelhaushalte oder Familien mit mittlerem Einkommen solche Mietzuschüsse erhalten.

Unser Wohnungsangebot


Häufig gestellte Fragen.

  • Wir bieten barrierefreien Wohnraum ganz nach Ihren gewünschten Anforderungen. Viele barrierefreie Wohnungen unterliegen jedoch der „Einkommensorientierten Förderung“ (EOF). Das heißt, Sie benötigen hierfür einen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie beim „Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten“ der Stadt Fürth.

  • Entdecken Sie unser Wohnungsangebot und finden Sie Ihr neues Zuhause. Füllen Sie einfach das Kontaktformular für Ihre Wunschwohnung aus – ganz ohne Registrierung. Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

  • Voraussetzung für einen Stellplatz oder eine Garage ist, dass Sie auch Wohn- oder Gewerberäume bei uns angemietet haben. Wenden Sie sich am besten telefonisch an unseren Empfang und lassen Sie sich auf unsere Warteliste aufnehmen. Sobald ein Stellplatz zur Verfügung steht, werden Sie von uns umgehend informiert.

    Sie erreichen unseren Empfang telefonisch unter 0911 75995 - 0.

  • Eine Miete sollte nicht mehr als 30 Prozent des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens aller im Haushalt wohnenden Personen betragen.

  • Einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, benötigen Sie, um eine durch öffentliche Mittel geförderte Wohnung zu mieten. Die Stadt Fürth stellt so sicher, dass Einzelpersonen oder Familien mit unterschiedlichsten Einkommen bezahlbare Wohnungen finden.

  • Anspruch haben alle, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen können und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Bei dem monatlichen Einkommen werden Arbeitslosengeld, Transferleistungen oder Ähnliches berücksichtigt. Zudem können diverse Freibeträge geltend gemacht werden, zum Beispiel für junge Ehepaare oder Kinder. Daher lohnt es sich oft, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, auch wenn die Einkommensgrenze auf den ersten Blick überschritten wird.

    Weitere Informationen finden Sie hier: EOF-Förderung

  • Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadt Fürth:

    Individuelle Beratung durch die Stadt Fürth
    Abteilung Wohnen
    Königsplatz 2, 90762 Fürth

    Herr Osterfeld (Nachnamen A-N)
    Tel.: 0911 97417 23
    E-Mail: wohnungsfuersorge@fuerth.de

    Herr Rösner (Nachnamen O-S)
    Tel.: 0911 97417 80
    E-Mail.: wohnungsfuersorge@fuerth.de

    Frau Werner (Nachnamen T-Z)
    Tel.: 0911 97417 81
    E-Mail.: wohnungsfuersorge@fuerth.de

  • Neben dem Antrag selbst müssen Sie von allen Haushaltsmitgliedern das Einkommen der letzten 12 Monate nachweisen. Hier können Sie sich das Informationsblatt zum Wohnberechtigungsschein herunterladen: Infoblatt Wohnberechtigungsschein

  • Mit einem Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe II und III wenden Sie sich einfach direkt an uns, die WBG Fürth. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche Wohnung für Sie infrage kommt.

    Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe I erhalten, melden Sie Ihr Interesse am gewünschten Mietobjekt bitte bei dem unten aufgeführten Kontakt der Stadt Fürth an. Wir bekommen dann eine Vorschlagsliste mit allen geeigneten Mietinteressent:innen, an die wir die Wohnungen vergeben dürfen.

    Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Fürth – Abteilung Wohnen:

    Herr Rösner
    Tel.: 0911 97417 - 80
    E-Mail: martin.roesner@fuerth.de

    Frau Werner
    Tel.: 0911 97417 – 81
    E-Mail: gaby.werner@fuerth.de

  • Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Wohngeldstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnadresse, für die Sie den Mietzuschuss beantragen möchten. In Fürth liegt diese beim „Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten“.

    Hier finden Sie weitere Informationen.

  • Wohngeld ist ein staatlicher Wohnkostenzuschuss für Bürger:innen mit geringem Einkommen. Grundsätzlich kann jede:r Mieter:in Wohngeld beantragen. Wer jedoch Transferleistungen bezieht, ist leider nicht wohngeldberechtigt, da Wohnkosten bereits in den Leistungen enthalten sind. Zu den Transferleistungen zählen die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII), Arbeitslosgeld II (Hartz IV), Sozialgeld nach dem SGB II sowie bei Studierenden das BAföG.

    Weitere Informationen sowie den Antrag für Wohngeld erhalten Sie beim Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth.

Sie haben noch Fragen?

Unsere Ansprechpartner sind gerne für Sie da