Einkommensorientierte Förderung
Mietförderung auch bei Durchschnittsverdienst
Selbst bei mittlerem Einkommen können Sie Anspruch auf finanzielle Miet-Entlastung haben. Jetzt informieren!
Einkommensorientierte Förderung
Selbst bei mittlerem Einkommen können Sie Anspruch auf finanzielle Miet-Entlastung haben. Jetzt informieren!
Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) des Freistaates Bayern unterstützt Geringverdienende mit Zuschüssen zur monatlichen Miete. Was viele nicht wissen: Bei gefördertem Wohnraum können auch Einzelhaushalte oder Familien mit mittlerem Einkommen solche Mietzuschüsse erhalten. Die Förderung ist zudem unabhängig von der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder ähnlichen Leistungen, sodass auch Personen, die keine Sozialleistungen beziehen, davon profitieren können.
Ob jemand berechtigt ist, einen Zuschuss zu erhalten, und wie hoch dieser ist, hängt vom jährlichen Gesamt-Nettoeinkommen des Haushalts und der Zuordnung in die jeweilige Einkommensstufe (EKS) ab. Das heißt: 1-Personen-Haushalte mit bis zu ca. 28.300 € (EKS III) oder 2-Personen-Haushalte mit bis zu ca. 43.200 € (EKS III) können davon profitieren. Für weitere Haushaltsangehörige können noch einmal jeweils ca. 10.700 € jährlich aufgerechnet werden. Eine Tabelle mit den Einkommensgrenzen der verschiedenen Einkommensstufen und Haushaltsgrößen folgt weiter unten auf dieser Seite.
Diese Zielgruppen können berechtigt sein:
Individuelle Zuschusshöhe
Aus der Einkommensstufe, der Größe der geförderten Wohnung und dem regionalen Mietspiegel ergibt sich eine sogenannte „zumutbare Miete“. Das ist der individuelle Betrag, den Mieter:innen mit EOF-Förderung selbst bezahlen. Die Differenz zur tatsächlichen Erstvermietungsmiete wird dann monatlich an die Mieter:innen ausbezahlt. Die Nettokaltmiete pro m² variiert je nach Einkommensstufe. Bei EKS I liegt sie in Fürth bei ca. 5,00 €/m², EKS II bei ca. 6,00 €/m² und mit EKS III bei ca. 7,00 €/m².
Die genaue Berechnung kann nur durch die Abteilung Wohnen der Stadt Fürth individuell im Rahmen der Wohnberechtigungsschein-Feststellung vorgenommen werden.
Faires Angebot ohne Verpflichtungen
Das EOF-Modell bietet berechtigten Mietern:innen einen Zuschuss zur Miete, dessen Höhe sich nach dem Haushaltseinkommen richtet. Die Berechtigung sowie die Förderhöhe müssen alle zwei Jahre eigenständig neu beantragt werden. Falls sich zwischenzeitlich Einkommensänderungen ergeben, sind diese lediglich mitzuteilen, sodass Zuschüsse gegebenenfalls angepasst werden können.
Haushaltstyp | EKS I | EKS II | EKS II |
Single-Haushalt | bis ca. 1.458 €/monatl.* 17.500 €/jährlich |
bis ca. 1.908 €/monatl.* 22.900 €/jährlich |
bis ca. 2.358 €/monatl.* 28.300 €/jährlich |
2-Personen-Haushalt (2 Einkommen) | bis ca. 2.292 €/monatl.* 27.500 €/jährlich |
bis ca. 2.946 €/monatl.* 35.350 €/jährlich |
bis ca. 3.600 €/monatl.* 43.200 €/jährlich |
3-Personen-Haushalt Paar (2 Einkommen) mit Kind | bis ca. 2.850 €/monatl.* 34.200 €/jährlich |
bis ca. 3.671 €/monatl.* 44.050 €/jährlich |
bis ca. 4.492 €/monatl.* 53.900 €/jährlich |
4-Personen-Haushalt Paar (2 Einkommen) mit 2 Kindern | bis ca. 3.408 €/monatl.* 40.900 €/jährlich |
bis ca. 4.396 €/monatl.* 52.750 €/jährlich |
bis ca. 5.383 €/monatl.* 64.600 €/jährlich |
*Der monatliche Betrag ist lediglich ein grober Richtwert. Maßgebend ist das Jahreseinkommen.
Beispiel einer Mietpreisförderung
Herr Müller ist alleinstehend und verdient 2.000 € netto im Monat. Die Erstvermietungsmiete seiner neuen Wohnung im EOF geförderten Objekt beträgt 10,50 €/m², die zumutbare Miete der Einkommensstufe III beträgt 7 €/m² – das heißt, es ergibt sich eine Differenz von 3,50 €/m², die über das EOF-Angebot des Freistaates Bayern finanzierbar ist. Herr Müller bekommt daher die Differenz in Höhe von 3,50 €/m² ausbezahlt und zahlt im Endeffekt 7 €/m² für seine Neubauwohnung.
Bitte beachten: Die Förderung wird individuell ermittelt und kann daher vom Beispiel abweichen.
Um in eine geförderte Wohnung ziehen zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Mit dieser amtlichen Bescheinigung können Mieter:innen nachweisen, dass sie grundsätzlich berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Mitarbeiter:innen der Stadt Fürth aus der Abteilung „Wohnen“ beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihnen ein geeigneter WBS erteilt werden kann.
Zuständig für Nachnamen von
A bis N – Herr Osterfeld
Tel. 0911 97 417 - 23
E-Mail: wohnungsfuersorge@fuerth.de
O bis S – Herr Rösner
Tel. 0911 97 417 - 80
E-Mail: wohnungsfuersorge@fuerth.de
T bis Z – Frau Werner
Tel. 0911 97 417 - 81
E-Mail: wohnungsfuersorge@fuerth.de
Nach Mietbeginn und Beantragung der EOF-Förderung, wird der Förderbetrag direkt monatlich an die Mieter:innen ausgezahlt.
Einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, benötigen Sie, um eine durch öffentliche Mittel geförderte Wohnung zu mieten. Die Stadt Fürth stellt so sicher, dass Einzelpersonen oder Familien mit unterschiedlichsten Einkommen bezahlbare Wohnungen finden.
Anspruch haben alle, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen können und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Bei dem monatlichen Einkommen werden Arbeitslosengeld, Transferleistungen oder Ähnliches berücksichtigt. Zudem können diverse Freibeträge geltend gemacht werden, zum Beispiel für junge Ehepaare oder Kinder. Daher lohnt es sich oft, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, auch wenn die Einkommensgrenze auf den ersten Blick überschritten wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer EOF-Förderung
Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Stadt Fürth:
Individuelle Beratung durch die Stadt Fürth
Abteilung Wohnen
Königsplatz 2, 90762 Fürth
Herr Osterfeld (Nachnamen A-N)
Tel.: 0911 97417 23
E-Mail: wohnungsfuersorge@fuerth.de
Herr Rösner (Nachnamen O-S)
Tel.: 0911 97417 80
E-Mail.: wohnungsfuersorge@fuerth.de
Frau Werner (Nachnamen T-Z)
Tel.: 0911 97417 81
E-Mail.: wohnungsfuersorge@fuerth.de
Neben dem Antrag selbst müssen Sie von allen Haushaltsmitgliedern das Einkommen der letzten 12 Monate nachweisen. Hier können Sie sich das Informationsblatt zum Wohnberechtigungsschein herunterladen: Infoblatt Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe II und III wenden Sie sich einfach direkt an uns, die WBG Fürth – oder Sie bewerben sich direkt über My Real ID. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und besprechen gemeinsam mit Ihnen, welche Wohnung für Sie infrage kommt.
Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe I erhalten, melden Sie Ihr Interesse am gewünschten Mietobjekt bitte bei dem unten aufgeführten Kontakt der Stadt Fürth an. Wir bekommen dann eine Vorschlagsliste mit allen geeigneten Mietinteressent:innen, an die wir die Wohnungen vergeben dürfen.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Fürth – Abteilung Wohnen:
Herr Rösner
Tel.: 0911 97417 - 80
E-Mail: martin.roesner@fuerth.de
Frau Werner
Tel.: 0911 97417 – 81
E-Mail: gaby.werner@fuerth.de
Ja, sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden. Der EOF-Zuschuss wird in solchen Fällen neu berechnet und gegebenenfalls angepasst.
Der EOF-Zuschuss muss alle zwei Jahre neu beantragt werden. Dies erfolgt durch eine erneute Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse, um die Förderhöhe weiterhin korrekt festlegen zu können.
Ja, der Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder anderen staatlichen Leistungen ist kein Ausschlusskriterium für die EOF. Wichtig ist, dass das Gesamteinkommen des Haushalts innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt.
Haben Sie bereits einen Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe II oder III und sind auf der Suche nach einer passenden Wohnung? Nehmen Sie einfach persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.